Beantragung:
Die Beantragung erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Holzminden.
Der Fischereischein gilt für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern.
Bei der Fischerei in Binnengewässern muß derjenige, der nicht selbst Fischereiberechtigter oder –pächter ist, einen Fischereierlaubnisschein und Personalausweis mit sich führen.
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen / Nachweise
- Mindestalter 14 Jahre
- Hauptwohnsitz in Holzminden
- Befähigungsnachweis
- Fischerprüfungszeugnis
- Jahresfischereischein für 3 aufeinanderfolgende Jahre
- Patent als Küstenfischer
Gebühren:
1. Ausfertigung 35,00 EUR
2. Ausfertigung 25,00 EUR
Bearbeitungszeit:
ca. 1 Woche
Ordnungsamt
Neue Str. 15
Verwaltungsgebäude II
Obdachlose/Zivilschutz
Telefon: 05531-959 237
Telefax: 05531-9595 237
Schwertransporte
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Telefax: 05531-9595 309
Waffenangelegenheiten
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Telefax: 05531-9595 236
Kernarbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
