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Beantragung:

Die Beantragung erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Holzminden.

Der Fischereischein gilt für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern.

Bei der Fischerei in Binnengewässern muß derjenige, der nicht selbst Fischereiberechtigter oder –pächter ist, einen Fischereierlaubnisschein und Personalausweis mit sich führen.  

 

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen / Nachweise

- Mindestalter 14 Jahre

- Hauptwohnsitz in Holzminden

- Befähigungsnachweis

  • Fischerprüfungszeugnis
  • Jahresfischereischein für 3 aufeinanderfolgende Jahre
  • Patent als Küstenfischer

Gebühren:

1. Ausfertigung 35,00 EUR

2. Ausfertigung 25,00 EUR

 

Bearbeitungszeit:

ca. 1 Woche

Ordnungsamt

Neue Str. 15
Verwaltungsgebäude II

Obdachlose/Zivilschutz 
Telefon: 05531-959 237
Telefax: 05531-9595 237

Schwertransporte
Telefon: 05531-959 309
Telefax: 05531-9595 309

Waffenangelegenheiten
Telefon: 05531-959 236
Telefax: 05531-9595 236

Kernarbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag: 
  8:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
  8:30 - 12:30 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung 

Lageplan 

Kontakt per Internet

Antrag-Fischereischein

Antrag_Fischreischein.pdf

62 K