Führungszeugnis
Sie benötigen ein Führungszeugnis
Hierzu ist folgendes zu beachten:
Antragstellung:
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Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Zur Beantragung müssen Sie in der Stadt Holzminden gemeldet sein (1. oder 2. Wohnsitz)
Die Beantragung ist nur persönlich möglich (Sie können sich bei der Beantragung von Führungszeugnissen nicht vertreten lassen!)
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart "N" = für private Zwecke
- Belegart "O" = zur Vorlage bei einer Behörde.
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Bei der Belegart "O" sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Notwendige Unterlagen / Nachweise:
Personalausweis, Paß bzw. Kinderausweis
Gebühren:
Bei der Beantragung ist eine Gebühr von 13,00 EUR in bar oder durch EC-Kartenzahlung zu entrichten.
Bearbeitungszeit:
Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Die Fertigstellung des Führungszeugnisses dauert ca. 2 bis 4 Wochen
Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
Neue Str. 12
37603 Holzminden
Rathaus, Zimmer 08
Telefon: 05531-959242, 959243 oder 959244
Telefax: 05531-9595242, 9595243 oder 9595244
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
