Fundbüro
Fundsachen können bei dem Einwohnermeldeamt der Stadt Holzminden abgegeben werden. Bei größeren Gegenständen (z.B. Fahrräder, Mofas oder ähnliches) können Sie uns telefonisch benachrichtigen. Es wird eine Abholung durch den Bauhof der Stadt Holzminden organisiert.
Gegenstände die der Verlierer evtl. dringend benötigt (z.B. Schlüssel, Ausweispapiere) am besten sofort bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Die Fundsachen werden dann von der Polizei zum Fundbüro weitergeleitet.
Aufbewahrungsfristen:
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Wenn die Fundsache von dem Eigentümer nicht abgeholt wird, wird der Finder/die Finderin schriftlich benachrichtigt, dass diese bei dem Einwohnermeldeamt der Stadt Holzminden abgeholt werden kann.
Finderlohn:
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR = 5 %, von dem Mehrwert von 500 EUR = 3 %, bei Tieren = 3 %
Versteigerung:
Zur Versteigerung gelangen Fundsachen, an denen der Finder kein Eigentumsrecht erwirbt und die länger als 6 Monate vor der Versteigerung bei dem Fundbüro als Fundsache angezeigt wurden. Die Versteigerung findet einmal im Jahr auf dem Parkplatz des Ordnungsamtes bzw. Bauamtes, Neue Straße 15, 37603 Holzminden statt. Die Termine können Sie dem Internet und der Tagespresse entnehmen oder bei uns erfragen.
Bearbeitungszeit:
sofort
Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
Neue Str. 12
37603 Holzminden
Rathaus, Zimmer 08
Telefon: 05531-959242, 959243 oder 959244
Telefax: 05531-9595242, 9595243 oder 9595244
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
