Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Seit dem 1.4.2005 sind die Sozialbehörden nicht mehr für die Befreiung der Rundfunk- und Fernsehgebühren zuständig.
Ansprechpartner ist nun direkt die GEZ.
Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es unter :
oder bei der :
GEZ
50656 Köln
