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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Seit dem 1.4.2005 sind die Sozialbehörden nicht mehr für die Befreiung der Rundfunk- und Fernsehgebühren zuständig.

Ansprechpartner ist nun direkt die GEZ.

 

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es unter :

www.gez.de 

oder bei der :

GEZ

50656 Köln