Anschluss an die öffentliche Kanalisation
Für den Bereich der Stadt Holzminden besteht eine Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Abwasserbeseitigungssatzung vom 18.04.2002)
Gemäss § 3 Abs. 1 der Satzung hat jeder Grundstückseigentümer sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald auf seinem Grundstück Abwasser auf Dauer anfällt. Dieses ist anzunehmen, sobald
- a. das Grundstück mit Gebäuden für den dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt für Menschen oder für gewerbliche oder industrielle Zwecke bebaut ist oder
- b. mit der Bebauung des Grundstückes begonnen wurde oder
- c . das Grundstück derart befestigt worden ist, dass Niederschlagswasser als Abwasser anfällt.
Die Stadt Holzminden erteilt nach schriftlicher Beantragung des Grundstückseigentümers ( Entwässerungsantrag) die Genehmigung zum Anschluss an die jeweilige Abwasseranlage. Einer Änderungsgenehmigung bedarf es, wenn Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, am Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage oder an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen vorgenommen werden sollen.
Gebühren
Die Entwässerungsgenehmigung ist gebührenpflichtig (z.B. für ein Einfamilienwohnhaus 75,-- Euro).
