Auftragsvergaben
Mit Erlass vom 04.02.2009 hat das Land Niedersachsen die Wertgrenzen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte angepasst. Mit dieser Änderung soll die Durchführung von investiven Maßnahmen, besonders im Hinblick auf das Konjunkturpaket II, beschleunigt werden.
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben die auf Grundlage dieses Erlasses erfolgen, sind im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-post-Transparenz) diverse Informationen über die vergebenen Aufträge zu veröffentlichen. Die Informationen sind zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 € überschreitet. Die Stadt Holzminden veröffentlicht hiermit alle Auftragsvergaben seit dem 4. Februar 2009 ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 €:
