Hundesteuer
Meldepflichten / Fristen:
Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.
Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters
Das erforderliche Formular finden Sie als pdf-Dateien im Anhang
Steuerpflicht
Beginn: ab dem ersten Tag des auf die Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch ab einem Alter des Hundes von über drei Monaten.
Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag des Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag
Ende: mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter wegzieht.
Notwendige Unterlagen / Nachweise:
Anmeldung: Angabe der Hunderasse
Abmeldung: Rückgabe der Hundesteuermarke
Bescheinigung des Tierarztes bzw. Angabe Name und Anschrift der Person oder Einrichtung, an die der Hund abgegeben worden ist
Höhe der Steuer / Gebühren:
Hundesteuermarke: gebührenfrei
Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.
Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
1. Hund 66,00 € jährlich
2. Hund 78,00 € jährlich
jeder weitere Hund 96,00 € jährlich
Fälligkeit der Steuer in zwei Teilbeträgen jeweils zum 15.05. und 15.08. eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Bearbeitungszeit:
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.
Steuerabteilung
Neue Str. 12
37603 Holzminden
Rathaus, Zimmer 011
Telefon: 05531-959 226
Telefax: 05531-9595 226
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Termine auch nach Vereinbarung
