Reisepass (ePass)
Sie benötigen einen neuen Reisepaß (ePass)
Ob aufgrund der Einreisebestimmungen Ihres Gastlandes ein Reisepass (ePass) erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Notwendige Unterlagen / Nachweise:
- Personalausweis, Pass bzw. Kinderausweis und ihr Familienbuch oder die Heirats- bzw. die Geburtsurkunde (falls Ihr bisheriger Personalausweis, Pass oder Kinderaus-weis bereits von der Stadt Holzminden ausgestellt wurde, ist es ausreichend, wenn Sie lediglich diesen vorlegen)
- Ein aktuelles Lichtbild mit kontrastreichem Hintergrund. (Bitte beachten Sie dazu die Hinweise der Bundesdruckerei)
Für die Lichtbilder, die für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass vorgelegt werden, sind die Hinweise der Bundesdruckerei unbedingt zu beachten. Lichtbilder, die diesen Anforderungen nicht genügen, müssen leider zurückgewiesen werden. - das jeweilige Dokument ist von Ihnen persönlich zu beantragen, weil der Antrag von Ihnen persönlich zu unterschreiben ist (die Unterschrift wird in das jeweilige Dokument übertragen). Bei der Beantragung eines ePasses sind weiterhin von Ihnen die erforderlichen Fingerabdrücke abzunehmen.
- wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden ist, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild mit.
Gebühren ePass:
- ePass 59,00 Euro
- ePass (unter 24 Jahre) 37,50 Euro
- ePass Express 32 Seiten 91,00 Euro
- ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) 69,50 Euro
- ePass 48 Seiten 81,00 Euro
- ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) 59,50 Euro
- ePass Express 48 Seiten 113,00 Euro
- ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) 91,50 Euro
Die Gebühren für den ePass sind bei der Beantragung in bar oder durch EC-Kartenzahlung zu entrichten.
Gebühren vorläufiger Reisepass:
Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 EUR; diese ist bei der Beantragung in bar oder durch EC-Kartenzahlung zu entrichten.
Gültigkeitsdauer/Gültigkeit
- Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen beträgt in der Regel 10 Jahre (Be-schränkungen der Gültigkeitsdauer sind zulässig). Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
- Der Personalausweis/Reisepass darf nicht verlängert werden. Das Dokument ist Eigentum der Bun-desrepublik Deutschland.
- Vorläufige Personalausweise sind längstens 3 Monate gültig, vorläufige Reisepässe ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungszeit:
Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises/ePasses erfolgt über die Bundesdruckerei in Berlin und dauert ca. 4 Wochen. In der Ferien- bzw. Urlaubszeit kann die Bearbeitung auch länger dauern. Hierauf hat die Stadt Holzminden keinen Einfluß.
Der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass werden grundsätzlich sofort ausgestellt, wenn von Ihnen sämtliche erforderliche Unterlagen vollständig im Bürgerbüro vorgelegt worden sind.
Abholung:
Sobald der fertiggestellte Personalausweis/Reisepass von der Bundesdruckerei dem Einwohnermeldeamt zugesandt worden ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung. Den Personal-ausweis/Reisepass können Sie persönlich abholen oder jemanden schriftlich bevollmächtigen, den Ausweis/Pass in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vollmacht ist dem Benachrichtigungsschreiben angefügt. Ihr bisheriger, abgelaufener Personalausweis/Reisepass ist zur Vernichtung mitzubringen
Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
Neue Str. 12
37603 Holzminden
Rathaus, Zimmer 08
Telefon: 05531-959242, 959243 oder 959244
Telefax: 05531-9595242, 9595243 oder 9595244
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
