Untersuchungsberechtigungsscheine
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen für diese Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Für Jugendliche, die mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung im Bereich der Stadt Holzminden gemeldet sind, wird dieser Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt der Stadt Holzminden auf Antrag ausgestellt.
Den Untersuchungsberechtigungsschein kann auch der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen beantragen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.
Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
Neue Str. 12
37603 Holzminden
Rathaus, Zimmer 08
Telefon: 05531-959242, 959243 oder 959244
Telefax: 05531-9595242, 9595243 oder 9595244
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
