Sie sind hier: Startseite. » Bürger-Service. » Rathaus-Online. » Untersuchungsberechtigung.

Untersuchungsberechtigungsscheine


Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen für diese Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Für Jugendliche, die mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung im Bereich der Stadt Holzminden gemeldet sind, wird dieser Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt der Stadt Holzminden auf Antrag ausgestellt.

Den Untersuchungsberechtigungsschein kann auch der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen beantragen.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.

Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt

Neue Str. 12
37603 Holzminden

Rathaus, Zimmer 08

Telefon: 05531-959242, 959243 oder 959244
Telefax: 05531-9595242, 9595243 oder 9595244

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 
 8:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 
8:30 - 12:30 Uhr

 Lageplan

 Kontakt per Internet