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Änderungen im Bestand der beruflich geführten Betreuungen mitteilen

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3.54 Betreuungsstelle
3.54 Vormundschaften und BetreuungBöntalstraße 32
37603 Holzminden
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Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet,

Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde

mitzuteilen. Sie m

Allgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde mitzuteilen. Sie müssen alle sechs Monate ihren aktuellen Bestand sowie die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) der Stammbehörde melden auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.

Wenn sich Änderungen bei Ihnen ergeben, die sich auf Ihre Registrierung auswirken können, müssen Sie dies unverzüglich der Stammbehörde mitteilen.

Verfahrensablauf

Änderungen im Betreuungsbestand können Sie der Stammbehörde schriftlich mitteilen.

  • Melden Sie jede Änderung im Betreuungsbestand an die Stammbehörde.
  • Geben Sie alle relevanten Informationen zu den Änderungen unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen und der zuständigen Gerichte an.
Voraussetzungen
  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Mitteilung der Änderungen Ihres Betreuungsbestandes   alle Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können
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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

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