Benutzungshinweise

Das Stadtarchiv ist für alle interessierten Personen zugänglich. Einschränkungen hinsichtlich der Benutzung einzelner Quellen (z. B. Akten aus jüngster Zeit) bestehen lediglich durch gesetzliche Regelungen, u. a. im Niedersächsischen Archivgesetz oder im Personenstandsgesetz.
Telefonisch werden keine Auskünfte erteilt. Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, benötigen wir Ihre vollständigen Kontaktdaten. Bitte geben Sie daher immer Ihre vollständige Anschrift an!
Akten, Fotografien, Bücher der Archivbibliothek und alle sonstigen Unterlagen sind ausschließlich in den Räumen des Stadtarchivs einzusehen. Es findet keine Ausleihe statt.
An der rechten Außenseite des Gebäudes befindet sich ein barrierefrei zugänglicher Fahrstuhl, mit dem das Archiv im Obergeschoss („2“) erreicht werden kann.
Öffnungszeit: Nach vorheriger Absprache ist ein Besuch des Archivs (fast) jederzeit möglich. Das gilt leider nicht bei anderweitigen Verpflichtungen des Archivleiters sowie in der Urlaubszeit. Deshalb sollte vor einem Besuch des Archivs unbedingt ein Termin vereinbart werden!
Vor einem Besuch des Archivs sollte man sich über die dort vorhandenen Unterlagen genauer informieren. Die Möglichkeit dazu ist gegeben im „Archivinformationssystem Niedersachsen“: www.arcinsys.niedersachsen.de. Dort findet man (linke Spalte) im Abschnitt „Stadtarchive“ auch das Stadtarchiv Holzminden. Hier ist entweder eine Stichwort-Suche möglich (obere Zeile: „Suche“), oder man gelangt für die systematische Suche durch Anklicken des Feldes „Navigator“ (rechte Spalte) zu den einzelnen Beständen (soweit deren Verzeichnungen bereits für das Internet aufbereitet worden sind). Auch Titel in der Archivbibliothek sind dort nachgewiesen.
Die Benutzung des Stadtarchivs für ausschließlich private oder gewerbliche Zwecke ist kostenpflichtig. Entsprechend wird für wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen, für Recherchen in Verbindung mit Schule und Studium usw. keine Gebühr erhoben. Näheres regelt die Gebührenordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Dort werden auch die Kosten für Reproduktionen und andere Dienstleistungen genannt.