Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen. In diesem Plan stellt die Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. In der Regel sollte ein Planungshorizont von 10 – 15 Jahren zu Grunde gelegt werden. Der Flächennutzungsplan hat sich auf die Darstellung der Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung zu beschränken und ist schon alleine durch seinen Maßstab (M1:10.000) nicht parzellenscharf. Er ist lediglich für Behörden verbindlich und bildet die Grundlage für die Bebauungspläne.