Wenn sich die Angaben zur selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf ändern, hat der Heilberufler dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Anzeige der Änderung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
| 4.53 Amtsärztlicher Dienst | |
| 4.53 GesundheitsamtBöntalstraße 32 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-371 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
1 Stunde(n) - 2 Tag(e)
Was sollte ich noch wissen?
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
