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Anzeige der Änderung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

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4.53 Amtsärztlicher Dienst
4.53 GesundheitsamtBöntalstraße 32
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-371
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 35
Gebühren: ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Wenn sich die Angaben zur selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf ändern, hat der Heilberufler dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Allgemeine Informationen

Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

1 Stunde(n) - 2 Tag(e)

Was sollte ich noch wissen?

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

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