Wer die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beendet, muss dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.
Anzeige der Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
| 4.53 Amtsärztlicher Dienst | |
| 4.53 GesundheitsamtBöntalstraße 32 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-371 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Sie möchten die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beenden? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an
Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
Welche Fristen muss ich beachten?
1 Monat(e)
Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung der Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
1 Stunde(n) - 2 Tag(e)
Was sollte ich noch wissen?
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
