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Bewohnerparkausweis beantragen

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Bürgerbüro
Rathaus
Neue Straße 12
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-0
Telefax: 05531 959-303
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­holz­min­den.de

Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

Zur Zeit nur mit Termin


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze hinter dem Gebäude

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

In der Innenstadt von Holzminden sind in verschiedenen Straßen Bewohnerparkplätze ausgewiesen, auf denen nur mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf. (Bitte beachten Sie die Hinweise im Anschluss)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

30,- EUR / Ausweis - 1 Jahr

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Bearbeitungsdauer

sofort

Was sollte ich noch wissen?

Beim Parken auf Anwohnerparkplätzen ist folgendes zu beachten:

Die Innenstadt von Holzminden wurde in 4 Quartiere (I, II, III, IV) für das Anwohnerparken eingeteilt.

Der Anwohnerparkausweis berechtigt dazu, auf den Anwohnerparkplätzen des jeweiligen Quartiers, in dem sich der Wohnsitz befindet, zu parken. In anderen Quartieren darf mit dem Anwohnerparkausweis nicht geparkt werden. Die genaue Bezeichnung des Quartiers, in dem geparkt werden darf, ergibt sich aus dem Parkausweis. Die Quartierbezeichnung auf den entsprechenden Verkehrszeichen ist un-bedingt zu beachten.

Jeder Anwohner erhält nur einen Anwohnerparkausweis, der jedoch für mehrere Fahrzeuge ausgestellt werden kann.

Der Anwohnerparkausweis ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder anzubringen, so daß sich die mit der Überwachung des Straßenverkehrs beauftragten Personen jederzeit vom Vorliegen des gewährten Sonderrechts überzeugen können.

In den Quartieren II, III und IV kann auf den Anwohnerparkplätzen, wo dies durch entsprechende Verkehrszeichen aufgezeigt wird, montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr, bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden. In der übrigen Zeit dürfen dort jedoch nur Anwohner mit Parkausweis parken.

Der Anwohnerparkausweis berechtigt nicht dazu, werktags innerhalb der gebührenpflichtigen Zeiten (montags - freitags 9.00 - 17.00 Uhr, samstags 9.00 - 13.00 Uhr, in der Hinteren Straße montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr und sonnabends von 8.00 bis 13.00 Uhr) auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen (mit Parkuhr oder Parkschein) zu parken.

Änderungen der Antragsvoraussetzungen (Wohnsitz, Kfz-Kennzeichen, etc.) sind der Stadt Holzminden unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der Antragsvoraussetzungen ist der Anwohnerparkausweis an die Stadt Holzminden zurückzugeben.

Bei Missbrauch kann der Parkausweis eingezogen werden.

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