Das Lagerstättengesetz schreibt vor, dass alle mit Maschinenkraft abgeteuften Bohrungen bei der jeweils zuständigen Stelle anzuzeigen sind. Diese Bohranzeige kann nun mittels einer neuen Applikation auch online erfolgen.
Das Lagerstättengesetz schreibt vor, dass alle mit Maschinenkraft abgeteuften Bohrungen bei der jeweils zuständigen Stelle anzuzeigen sind. Diese Bohranzeige kann nun mittels einer neuen Applikation auch online erfolgen.
Stadtverwaltung Holzminden
Mo - Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 - 16:00 Uhr
Bürgerbüro
Mo, Di, Do
08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Einen Termin vereinbaren:
Stadtverwaltung Holzminden
Mo - Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 - 16:00 Uhr
Bürgerbüro
Mo, Di, Do
08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Einen Termin vereinbaren: