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Briefwahl beantragen

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Briefwahlbüro
Rathaus/Bürgerbüro
Neue Straße 12
37603 Holzminden (Zimmer 008)
Telefon: 05531 959249
E-Mail:

Mo, Di, Do: 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.  Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.  Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein, 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
     

Hier finden Sie zur jeweils aktuellen Wahl den Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein)

Bitte beachten Sie, dass eine Briefwahl per Internet erst möglich ist, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

1. Wahlbenachrichtigung erhalten: Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung von der Stadt Holzminden. 

2. Briefwahl beantragen: Auf der Wahlbenachrichtigung ankreuzen, dass Sie per Brief wählen wollen und diese bei Ihrer Gemeinde abgeben oder in einem frankierten Umschlag per Post verschicken. Eine Beantragung über das Internet ist auch möglich. Den Online-Service dafür finden Sie hier auf der Seite

3. Briefwahlunterlagen erhalten: Nach einigen Tagen erhalten Sie per Post die Briefwahlunterlagen. Auf dem Stimmzettel können Sie dann Ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den blauen Umschlag. Der zugeklebte blaue Umschlag und der Wahlschein mit Ihrer eidesstattlichen Erklärung kommen dann zusammen in den roten Wahlbriefumschlag.

4. Wahlbrief versenden: Den zugeklebten roten Wahlbriefumschlag rechtzeitig versenden. Der Wahlbrief ist nur gültig, wenn der rote Wahlbrief bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung des Wahlkreises 19 – Holzminden eingegangen ist. Dazu empfehlen wir Ihnen, den Wahlbrief rechtzeitig vor der Wahl abzuschicken oder persönlich in den Briefkasten der Kreisverwaltung Holzminden einzuwerfen.

Im Briefwahlbüro direkt wählen: Kommen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte in unser Briefwahlbüro im Familienzentrum. Dort können Sie direkt Ihre Stimme abgeben oder Ihre Unterlagen mitnehmen

Voraussetzungen
  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht. 
     
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten: 
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
     
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt haben. 

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Rechtsbehelf
  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines
Was sollte ich noch wissen?

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

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