Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem
jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte
Ordnungswidrigkeiten werden mit ei

| 3.36 Zentrale Bußgeldstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden |
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Die Kreisverwaltung überwacht den fließenden Verkehr in ihrem zuständigen Gebiet, um die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen. Außerdem werden Anzeigen der Samtgemeinden sowie der Polizei bearbeitet. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungs-/ oder Bußgeld geahndet.
Bereich Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten, Zentrale Bußgeldstelle
Stadtverwaltung Holzminden
Mo - Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 - 16:00 Uhr
Bürgerbüro
Mo, Di, Do
08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Einen Termin vereinbaren:
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