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Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

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3.36 Zentrale Bußgeldstelle
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


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Teaser

Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem

jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte

Ordnungswidrigkeiten werden mit ei

Verfahrensablauf

Die Kreisverwaltung überwacht den fließenden Verkehr in ihrem zuständigen Gebiet, um die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen. Außerdem werden Anzeigen der Samtgemeinden sowie der Polizei bearbeitet. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungs-/ oder Bußgeld geahndet.

An wen muss ich mich wenden?

Bereich Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten, Zentrale Bußgeldstelle

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