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Steuern
Verwaltungsgebäude 2
Neue Straße 15
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-225
Telefax: 05531 9595-5225
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­holz­min­den.de

Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten


Parkmöglichkeiten:
Hinter dem Gebäude
Anzahl: 20

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Hundesteuermarke:  gebührenfrei
Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.

Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
1. Hund   80,00 € jährlich
2. Hund   106,00 € jährlich
jeder weitere Hund  132,00 € jährlich

Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • SEPA-Lastschrift
Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldung innerhalb von einer Wochen nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.

Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters

Bearbeitungsdauer

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

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