Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
| Bürgerbüro | |
| Rathaus Neue Straße 12 37603 Holzminden Telefon: 05531 959-0 Telefax: 05531 959-303 E-Mail: Buergerbuero@holzminden.deHomepage: https://www.holzminden.de | Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr
|
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Zuständige Stelle
Die zuständige Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
