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Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

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Bürgerbüro
Rathaus
Neue Straße 12
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-0
Telefax: 05531 959-303
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­holz­min­den.de

Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

Zur Zeit nur mit Termin


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze hinter dem Gebäude

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

Zuständige Stelle

Die zuständige Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

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