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Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

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3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


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Teaser

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Allgemeine Informationen

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
 

Voraussetzung

  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise oder der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztlicher Leistungstest (bei Ersterteilung oder ab 50. Jahren)
  • Führungszeugnis der Belegart „0“
  • 1. Hilfe-Bescheinigung (nur für Krankenfahrten erforderlich)
Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

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