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Erteilung von Ausnahmen vom Mindestalter

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3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


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Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden

soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den

Vorschrift

Allgemeine Informationen

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen
  • Beantragung frühestens 1 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
  • Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in besonderen Härtefällen möglich.
  • utachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung,
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Ausbildungsvertrag und/oder ggf. Bescheinigung der Schule
Rechtsgrundlage

§§ 6, 10 und 74 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
sowie die dazu ergangenen Arbeitsanweisungen der Ministerien

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Betroffene/den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.

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