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Fahrerkarte (Erteilung / Verlängerung)

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3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte. Diese ist bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes zu beantragen. Die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt hergestellt und – falls beantragt – innerhalb von 7 Werktagen zugesandt. Diese Karte ist nur 5 Jahre gültig und muss daher rechtzeitig neu beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlöaubnisbehörde/ Führerscheinstelle

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • Ggf. vorhandene Fahrerkarte
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

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