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Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

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3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung

Biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Bescheinigung

Führungszeugnis der Belegart „0“

Antrag (siehe Formular)

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ärztliches Gutachten - Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztlicher Leistungstest
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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