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Fahrerqualifizierungsnachweis Ausstellung

Allgemeine Informationen

Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen.

Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem/ der Sie Ihren Wohnsitz haben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • Nachweis über die abgeleisteten Module
  • Biometrisches Passbild
Was sollte ich noch wissen?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

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