Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Europäisches Führungszeugnis
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie
- im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
- mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Zur Beantragung müssen Sie in der Stadt Holzminden gemeldet sein (1. oder 2. Wohnsitz)
Die Beantragung ist nur persönlich möglich (Sie können sich bei der Beantragung von Führungszeugnissen nicht vertreten lassen!)
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart "NB" = das einfache Führungszeugnis für private Zwecke
- Belegart "OB" = das einfache Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
- Belegart "NE" = das erweiterte Führungszeugnis für private Zwecke
- Belegart "OE" = das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Bei der Belegart "O" sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird erteilt, wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen oder auch Senioren aufnehmen.