Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von
zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten
Produkte ausschließ

| 3.39 Tiergesundheit | |
| 3.39 Verbraucherschutz und TiergesundheitHinter den Höfen 3 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-341 Telefon: 05531 707-348 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de |
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Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.
Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt.
Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so muss die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.
Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.
Der amtlichen (Schlachttier- und) Fleischuntersuchung (ggf. inkl. Trichinenuntersuchung) bei Hausschlachtungen unterliegen
sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:
Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Stadtverwaltung Holzminden
Mo - Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 - 16:00 Uhr
Bürgerbüro
Mo, Di, Do
08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Einen Termin vereinbaren:
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