Auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten kann die Jagdbehörde qualifizierte
Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher als Jagdschutzberechtigte bestätigen.
Hauptberuflich ange

| 1.32 Jagd- und Waffenbehörde | |
| 1.32 Sicherheit und OrdnungNeue Straße 18 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-242 Telefon: 05531 707-327 Telefon: 05531 707-621 E-Mail: jagd-waffenbehoerde@landkreis-holzminden.de |
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Auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten kann die Jagdbehörde qualifizierte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher als Jagdschutzberechtigte bestätigen. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
Bestätigte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind in dem Jagdbezirk, für den sie bestätigt sind, grundsätzlich für die gleichen Jagdschutzaufgaben zuständig, wie sie dem Jagdausübungsberechtigten obliegen. Der Jagdschutz umfasst im Allgemeinen den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Die zu bestätigenden Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher müssen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Stadtverwaltung Holzminden
Mo - Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 - 16:00 Uhr
Bürgerbüro
Mo, Di, Do
08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Einen Termin vereinbaren:
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