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Juleica (Jugendleiter-Card)

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4.57 Kreisjugendpflege
4.57 Besondere Soziale Dienste und JugendpflegeBürgermeister-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden


Parkmöglichkeiten:
Gegenüber des Haupteinganges befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Weitere Parkmöglichkeiten an den umliegenden Straßen.
Behindertenparkplatz auf dem Parkplatz gegenüber des Einganges.
Anzahl: 35
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Die Juleica (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen

Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche

Mitarbeit in de

Allgemeine Informationen

Die JuLeiCa (Jugendleiter-Card) ist ein Aushängeschild der niedersächsischen Jugendarbeit. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit. Sie bürgt für Qualität, weil sie nur im Zusammenhang mit einer bestandenen Prüfung ausgehändigt wird. Für ihre Inhaberin oder ihren Inhaber bringt sie Vorteile, wie bspw. Vergünstigungen bei diversen Organisationen und Geschäftsstellen im Bundesgebiet. Außerdem ermöglicht die JuLeiCa-Ausbildung bereits 16-Jährigen die gesetzliche Ausnahmeregelung, die Aufsicht über Kinder und Jugendliche in ihrem Verein zu übernehmen. Regulär wäre dies erst ab 18 Jahren möglich.

Verfahrensablauf

Die Ausbildung umfasst mindestens 40 Zeitstunden und darf maximal zu 1/3 online absolviert werden. Ausbilden dürfen nur anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, mit pädagogisch qualifizierten Ausbilder*innen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Kreisjugendpflege und den Verein, in welchem Sie ehrenamtlich tätig sind. Manchmal bieten größere Vereine und Verbände auch eigene JuLeiCa-Ausbildungen an.

Infos zur Beantragung finden Sie auch hier.

Voraussetzungen

Eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit, bzw. eine neben- und hauptberufliche Tätigkeit, bei welcher zusätzlich ehrenamtlich gearbeitet wird.

Bei einer Person, welche eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung oder ein entsprechendes (Fach-)Hochschulstudium nachweisen kann (mit Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe), ist es möglich von einem JuLeiCa Grundkurs ganz oder teilweise abzusehen.

Die Ausstellung der JuLeiCa kann erst mit 16 Jahren erfolgen, nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Ausstellung mit 15 Jahren möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung der JuLeiCa wird ein Passbild, eine Teilnahmebescheinigung an einem Grundkurs sowie eine aktuelle Erste-Hilfe-Bescheinigung benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Träger und nach Umsetzung der Ausbildung variieren diese, es gibt keine festgelegten Teilnahmegebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Erste-Hilfe-Kurs darf bei Beantragung der JuLeiCa nicht älter als 3 Jahre sein.

Die JuLeiCa ist 3 Jahre gültig und kann um weitere drei Jahre verlängert werden, wenn bis spätestens 18 Monate nach Ablauf ein Folgeantrag eingereicht wird – für diesen ist eine Fortbildung (oder mehrere) von insgesamt 8 Zeitstunden notwendig.

Was sollte ich noch wissen?

Der JuLeiCa-Antrag wird zunächst vom eigenen Verein/Verband und erst nachfolgend von der Kreisjugendpflege als öffentlicher Träger genehmigt. Sollte der Verein / Verband noch nicht im JuLeiCa-System registriert sein, muss dieser sich mit der Kreisjugendpflege in Verbindung setzen.

Die JuLeiCa ist nicht übertragbar.

Die JuLeiCa-Landeszentralstelle ist die zuständige Servicestelle für alle Fragen rund um die JuLeiCa in Niedersachsen. Sie können sie unter folgender Mail-Adresse erreichen: niedersachsen@juleica-antrag.de

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