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Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb oder von außerhalb des Zulassungsbezirkes

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3.36 Zulassungsstelle
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden
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Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer

Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten,

müssen Sie bei der zustä

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis/ das CoC. In diesem Fall ist im Feld 16 der Zulassungsbescheinigung Teil I keine Nummer, sondern der Eintrag OHNE-ZF-
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) (nur im Original). Entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente. das CoC oder eine Datenbestätigung und die Kennzeichenschilder (wenn noch zugelassen)
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen aus einem nicht EU-Land zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente und Kennzeichenschilder (wenn noch zugelassen), sowie eine Vollabnahme nach § 21 StVZO und ggfs. ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO / § 76 FZV oder ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Sollte das Fahrzeug EG-getypt sein, entfällt dieses
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. Die Ausweis(e) Kopie(n) aller im SEPA Lastschriftmandat beteiligten Personen ist erforderlich
  • bisherige/-s Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen und die Kennzeichen nicht beibehalten werden sollen). Bitte beachten Sie, dass bei einer Außerbetriebsetzung (z.B. wenn bei einem Fahrzeugwechsel das Kennzeichen übernommen werden soll) IMMER die Kennzeichenschilder (beide) zur Entstempelung vorzulegen sind.

Alternativ:

  • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
  • Nachweis der Steuerbefreiung

Sollte eine bevollmächtigte Person die Zulassung für Sie übernehmen, zusätzlich:

  • Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht und ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat.
  • Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen gültigen Ausweis oder Reisepass ausweisen können.

Auf Minderjährige kann nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:

Zusätzlich:

  • Bei Zulassung auf Minderjährige verwenden Sie bitte die Zulassungsvollmacht und Einwilligungserklärung für Minderjährige
  • Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug (z.B. BF17 bei einem PKW oder A1 bei einem Leichtkraftrad)
  • Oder: Ein GdB mit gültigem Schwerbehindertenausweis (nur PKW)
  • Die Ausweise aller Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen
  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und  Zulassungsbescheinigung II . Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

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