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Kulturerbe

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2.40 Kultur
2.40 Bildung und Kultur37639 Bevern


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Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen

Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und

Schöpfungskraft von hist

Allgemeine Informationen

Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung und wird deshalb geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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