Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen
ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Als hochqual

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| Dezernat 3 Integration, Verkehr, Verbraucherschutz und EigenbetriebeBürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-732 E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-holzminden.de |
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Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:
Ihre zuständige Ausländerbehörde
zuständige Ausländerbehörde
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Stadtverwaltung Holzminden
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