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Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis

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1.32 Gewerbeangelegenheiten
1.32 Sicherheit und OrdnungNeue Straße 18
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-623
Telefon: 05531 707-430
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Keine


Allgemeine Informationen

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

Wer Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Holzminden Bereich Sicherheit und Ordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für die Organisation bzw. Durchführung der Prostitutionsveranstaltung
  • Betriebskonzept insb. Ausführungen zu den räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen entsprechend § 20 i.V.m. § 18 Abs. 4, bzw. § 19 Abs. 5 ProstSchG
  • Veranstaltungskonzept
  • Eigentumsnachweis, bei Mietverhältnis Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers der Betriebsstätte bzw. des Betriebsfahrzeugs
  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inkl. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
  • Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
  • Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der bei der Veranstaltung voraussichtlich tätigen Prostituierten
  • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 300,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Sie kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.

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