Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Osterfeuer Genehmigung
| Sachgebiet Ordnung | |
| 1.31 FB Ordnung, Verkehr, FeuerwehrVerwaltungsgebäude 2 Neue Straße 15 37603 Holzminden Telefon: 05531 959-237 Telefax: 05531 9595-237 E-Mail: OrdnungVerkehr@holzminden.de | Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
