Sie sind hier:

Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen

zuklappen
3.39 Tiergesundheit
3.39 Verbraucherschutz und TiergesundheitHinter den Höfen 3
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-341
Telefon: 05531 707-348
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

§ 3 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim 

LANDKREIS HOLZMINDEN
Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Bgm.-Schrader-Str. 24 | 37603 Holzminden

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt (z.B. der Nachweis über die Absolvierung eines entsprechenden Sachkundelehrgangs inkl. einer Prüfung)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Abnahme von Sachkundeprüfungen darf erst nach erfolgter Anerkennung durch das Veterinäramt erfolgen.

Zurück