Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf bekannt hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.
Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Weiterhin wird (neu) neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens (auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger) die Personalisierungskarte, die bislang in etwa dem „alten Personalausweis“ entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.
