Sie sind hier:

Reisepass Ausstellung

zuklappen
Bürgerbüro
Rathaus
Neue Straße 12
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-0
Telefax: 05531 959-303
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­holz­min­den.de

Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

Zur Zeit nur mit Termin


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze hinter dem Gebäude

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf bekannt hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informati­onen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Weiterhin wird (neu) neben der gesonderten Darstellung des Geburts­namens (auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger) die Personalisierungskarte, die bislang in etwa dem „alten Personalausweis“ entspricht, durch eine Plastikkarte er­setzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
  • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
An wen muss ich mich wenden?

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Zuständige Stelle

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis, Pass bzw. Kinderausweis und ihr Familienbuch oder die Heirats- bzw. die Geburtsurkunde (falls Ihr bisheriger Personalausweis, Pass oder Kinderaus-weis bereits von der Stadt Holzminden ausgestellt wurde, ist es ausreichend, wenn Sie lediglich diesen vorlegen)
  • Ein aktuelles Lichtbild mit kontrastreichem Hintergrund. (Bitte beachten Sie dazu die Hinweise der Bundesdruckerei)
    Für die Lichtbilder, die für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass vorgelegt werden, sind die Hinweise der Bundesdruckerei unbedingt zu beachten. Lichtbilder, die diesen Anforderungen nicht genügen, müssen leider zurückgewiesen werden.
  • das jeweilige Dokument ist von Ihnen persönlich zu beantragen, weil der Antrag von Ihnen persönlich zu unterschreiben ist (die Unterschrift wird in das jeweilige Dokument übertragen). Bei der Beantragung eines ePasses sind weiterhin von Ihnen die erforderlichen Fingerabdrücke abzunehmen.
  • wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden ist, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild mit.
Welche Gebühren fallen an?
  • bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
  • ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
  • Expresspass: zusätzlich: 32,00 Euro
  • 48-Seiten-Pass: zusätzlich:22,00 Euro

Bei der Beantragung von Reisepässen für Personen, die nicht in Holzminden gemeldet sind, wird die doppelte Gebühr erhoben.

Die Gebühren für den ePass sind bei der Beantragung in bar oder durch EC-Kartenzahlung zu entrichten

Bearbeitungsdauer

Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises/ePasses erfolgt über die Bundesdruckerei in Berlin und dauert ca. 4 bis 8 Wochen. In der Ferien- bzw. Urlaubszeit kann die Bearbeitung auch länger dauern. Hierauf hat die Stadt Holzminden keinen Einfluss.

Der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass werden grundsätzlich sofort ausgestellt, wenn von Ihnen sämtliche erforderliche Unterlagen vollständig im Bürgerbüro vorgelegt worden sind.

Was sollte ich noch wissen?

Sobald der fertiggestellte Personalausweis/Reisepass von der Bundesdruckerei dem Einwohnermeldeamt zugesandt worden ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung. Den Personalausweis/Reisepass können Sie persönlich abholen oder jemanden schriftlich bevollmächtigen, den Ausweis/Pass in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vollmacht ist dem Benachrichtigungsschreiben angefügt. Ihr bisheriger, abgelaufener Personalausweis/Reisepass ist zur Vernichtung mitzubringen

Zurück