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Kontakt Antragsannahme Rentenversicherung
1.33 FB BürgerserviceRathaus
Neue Straße 12
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-255
Telefax: 05531 959-5255
E-Mail:

Mo.-Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr


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Parkplätze hinter dem Gebäude

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) VCard
Ruhrstraße 2
10704 Berlin, Stadt
Telefon: 030865-0
Telefax: 030865-27240
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­deut­sche-ren­ten­ver­si­che­rung-bun­d.de

Allgemeine Informationen

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Informationen Deutsche Rentenversicherung

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Holzminden haben,

können sich in Rentenangelegenheiten (Aufnahme von Rentenanträgen) auch an die Stadt Holzminden wenden. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen im Rathaus der Stadt Holzminden, Neue Str. 12, 37603 Holzminden nach vorheriger Terminvereinbarung Astrid Schaper (Tel. 05531/959-255, Zimmer 107) zur Verfügung 

 
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz nicht im Bereich der Stadt Holzminden aber im Landkreis Holzminden haben (kreisangehörige Samtgemeinden Bevern, Boffzen, Bodenwerder, Eschershausen-Stadtoldendorf und Flecken Delligsen)

können sich an die Versichertenberater (Versichertenälteste) der Deutschen Rentenversicherung für den Landkreis Holzminden wenden.

Terminabsprachen mit der Ver­sichertenberaterin Doris Schreiber sind unter der Telefonnummer 0176/71215228 vorzu­nehmen.

Termine mit dem Versichertenberater Frank Samse aus Grünenplan können unter der Telefonnummer 05187/3550 vereinbart werden.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Rentenanträge liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Aufnahme von Rentenanträgen bei der Stadt Holzminden:

Astrid Schaper, Rathaus Holzminden, Tel. 05531 / 959-255


Für alle anderen Bürger des Landkreises Holzminden :

Doris Schreiber, Schiefe Halbe 4, 37619 Kirchbrak, Tel. 0176 / 71215228

Frank Samse, Kälberkamp 9, 31073 Grünenplan, Tel. 05187 / 3550

oder direkt

bei der Deutschen Rentenversicherung,

31785 Hameln, Sandstr. 20 A

Tel. 05151 / 94780

DRV Braunschweig-Hannover, Lange Weihe 6,                 

30880 Laatzen

Tel. 0511 / 8290

DRV Braunschweig-Hannover,

Quartier am Leinebogen, 2. Stock

Robert-Gernhardt-Platz 1, 37073 Göttingen

Tel. 0551 / 70705-0

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für Aufnahme von Renten- und Kontenklärungsanträgen sind vorhandene Versicherungsver­läufe und -unterlagen sowie der Personalausweis mitzubringen. Bei der Aufnahme von Rentenanträgen sind zusätzlich die Steueridentifikationsnummer, die Bankverbindung (IBAN) und die Gesundheitskarte der Krankenversicherung er­forderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).   Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben.  Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Unterstützende Institutionen

Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie die Landkreise, die kreisfreien Städte und die selbständigen Städte und Gemeinden stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Holzminden haben, können sich in Rentenangelegenheiten (Aufnahme von Rentenanträgen) auch an das Versicherungsamt der Stadt Holzminden wenden.

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