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Schulärztliche Untersuchung Durchführung Einschulungsuntersuchung

Teaser

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Allgemeine Informationen

Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist, laut Niedersächsischem Landesschulgesetz, für alle Kinder verpflichtend.

Das Team des Kinder- und Jugendärztliches Dienstes untersucht die Kinder vor der Einschulung.

Die SEU dient dazu Gesundheits- und Entwicklungsauffälligkeiten, die die Lernfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen könnten, zu erkennen und individuelle Lösungen für einen optimalen Schulstart Ihres Kindes zu finden.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie haben in diesem Punkt eine beratende Funktion.

Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen.

Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weitergegeben.

Verfahrensablauf

Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet u.a. eine Überprüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Untersuchung der Sprachentwicklung, der Motorik, sowie der Wahrnehmung und der Konzentrationsfähigkeit. Eine körperliche Untersuchung schließt sich an. Im Anschluss findet eine Beratung der Erziehungsberechtigten zur Schulempfehlung statt. Die aufnehmende Schule erhält eine Empfehlung zur Einschulung mit Informationen zu spezifischen Bedürfnissen oder Unterstützungsbedarf.

An wen muss ich mich wenden?
  • Frau Schmitz 05531-707/460
  • Frau Verwohlt 05531-707/460
Voraussetzungen

Erstmalig zum Schuljahr 2024 / 2025 erfolgt die Terminvergabe ausschließlich über das Online Portal auf der Internetseite des Landreises Holzminden.

Sie erhalten rechtzeitig ein Informationsschreiben mit dem Anmeldelink und einem QR-Code zur Freischaltung des Terminkalenders.

Im Falle einer Zweituntersuchung ist eine Anmeldung über das Portal nicht möglich. Sie erhalten von uns eine separate Einladung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Das Vorsorgeheft mit den U-Untersuchungen
  • Den Impfausweis bzw. die Impfbescheinigungen
  • Ggf. vorhandene Brille, Hörgerät und andere Hilfsmittel Ihres Kindes
  • Ggf. vorhandene ärztliche und therapeutische Berichte Ihres Kindes
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine Absage.

  • Per Mail: kjg@landkreis-holzminden.de
  • Per Telefon: 05531-707/460
Rechtsgrundlage

NGöGD §5 Kinder- und Jugendgesundheit

NGöGD §8 Gesundheitsberichterstattung

NSchG §56 Untersuchungen

NSchG §64 Beginn der Schulpflicht

IfSG §34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

Ausgewählte Datenschutzrechtliche Hinweise
Die auf der Grundlage des §31 Abs. 1 NSchG erhobenen Daten werden auf Papier oder/und elektronisch datenschutzkonform verarbeitet (Art. 5 DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO, Art. 9 Abs. 2 lit. h DS-GVO). Darüber hinaus unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Für die Daten gilt die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung (§ 630f BGB). Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
Hinweis zur Datenerhebung bei Dritten (Artikel 14 DS-GVO): Die im Rahmen der Einladung verwendeten personenbezogenen Stammdaten wurden durch die zuständige Schule oder durch die Einwohnermeldeämter zur Verfügung gestellt.

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