Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Die Stadt Holzminden ist nur für die Friedhöfe in den Sollingortschaften zuständig.
Auf den Friedhöfen werden keine der aufgeführten Tätigkeiten durchgeführt.
Die beiden Friedhöfe in der Kernstadt, sind unter der Verwaltung der kirchlichen Träger
