Sie werden durch das komplizierte System der Sozialleistungen „gelotst“.
Ab dem 01.01.2024 sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Vorfeld auf
die Zusammenführun

| 4.59 Verfahrenslotsen | |
| 4.59 Präventive HilfenBürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-766 Telefon: 05531 707-768 E-Mail: verfahrenslotsen@landkreis-holzminden.de |
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Sie werden durch das komplizierte System der Sozialleistungen „gelotst“.
Ab dem 01.01.2024 sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Vorfeld auf die Zusammenführung aller Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem „Dach der Jugendhilfe“ die Einrichtung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen vor. Diese haben einerseits die Aufgabe, die Jugendämter strukturell in ihrer inklusiven Ausrichtung und in Fragen des organisatorischen Verwaltungsumbaus zu beraten und andererseits auch die Aufgabe, anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche, junge Menschen und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt.
Örtliches Jugendamt.
Stadtverwaltung Holzminden
Mo - Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Mo, Di, Do
14:00 - 16:00 Uhr
Bürgerbüro
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Mi, Fr
08:30 - 12:30 Uhr
Einen Termin vereinbaren:
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