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Wählbarkeitsbescheinigung

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Sachgebiet Wahlen
1.31 FB Ordnung, Verkehr, FeuerwehrVerwaltungsgebäude 2
Neue Straße 15
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-239
Telefax: 05531 9595-239
E-Mail:

Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten


Parkmöglichkeiten:
Hinter dem Gebäude
Anzahl: 20

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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