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Waffenbesitzkarte: Erteilung - für schießsportliche Vereine oder jagdliche Vereinigungen

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Sachgebiet Sprengstoff
Dezernat1Verwaltungsgebäude 2
Neue Straße 15
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-241
Telefax: 05531 9595-5241
E-Mail:

Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten


Parkmöglichkeiten:
Hinter dem Gebäude
Anzahl: 20

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen.

In die Waffenbesitzkarte trägt die Behörde die Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Jäger, Sportschützen oder Waffensammler.

Eine Waffenbesitzkarte kann gem. § 10 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) auch einem schießsportlichen Verein oder einer jagdlichen Vereinigung als juristischer Person erteilt werden.

Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein.

Scheidet die benannte verantwortliche Person aus dem Verein aus oder liegen in ihrer Person nicht mehr alle Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vor, so ist der Verein verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Welche Gebühren fallen an?

Nach Tarifnummer 109.1.6.8 der AllGO:

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 beträgt 65 Euro

 

Nach Tarifnummer 109.1.6.7 der AllGO:

Eintragung einer weiteren Person in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 2 Satz 1 beträgt 45 Euro

 

Nach Tarifnummer 109.1.6.9 der AllGO:

Anerkennung oder Änderung der Anerkennung einer verantwortlichen Person, auch durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte (§ 10 Abs. 2), je Person 40 Euro

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