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Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

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Wohngeldstelle Stadt
Rathaus
Neue Straße 12
37603 Holzminden
E-Mail:

Zur Zeit nur nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze hinter dem Gebäude

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Buchstabe A - Ha
Telefon: 05531 959-288
Telefax: 05531 959-5288

Buchstabe Hb - P
Telefon: 05531 959-299
Telefax: 05531 959-5299

Buchstabe Q - Z
Telefon: 05531 959-258
Telefax: 05531 959-5258
Wohngeldstelle Landkreis
Rathaus
Neue Straße 12
37603 Holzminden
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barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Buchstabe A – D
Telefon: 05531 959-260
Telefax: 05531 959-5260

Buchstabe E – Kl
Telefon: 05531 959-323
Telefax: 05531 959-5323

Buchstabe Km – P
Telefon: 05531 959-259
Telefax: 05531 959-5259

Buchstabe Q – U
Telefon: 05531 959-257
Telefax: 05531 959-5257

Buchstaben V – Z
Telefon: 05531 959-256
Telefax: 05531 959-5256

Allgemeine Informationen

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

Verfahrensablauf

Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Voraussetzungen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

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