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Wiederzulassung auf den bisherigen Halter

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3.36 Zulassungsstelle
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden
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Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.

Allgemeine Informationen

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist auch eine Umkennzeichnung möglich.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Zulassungsstelle Holzminden

Voraussetzungen
  • Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts – nicht älter als 3 Monate
  • Nur bei Umkennzeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis/ das CoC. In diesem Fall ist im Feld 16 der Zulassungsbescheinigung Teil I keine Nummer, sondern der Eintrag OHNE-ZF-
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) (Nur im Original). Entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. Die Ausweis(e) Kopie(n) aller im SEPA Lastschriftmandat beteiligten Personen ist erforderlich

Alternativ:

  • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
  • Nachweis der Steuerbefreiung

Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • Schriftliche Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw.Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Was sollte ich noch wissen?

Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

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