Der Termin für eine mögliche Stichwahl ist der 27.09.2026.
Nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss zu bilden, in den sechs Mitglieder sowie deren Stellvertreter durch die Stadtwahlleitung berufen werden. Der Wahlausschuss entscheidet u. a. über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest.
Die Wahlleitung fordert die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) nochmals auf, aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes Personen als Mitglieder für den Wahlausschuss vorzuschlagen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadt Holzminden, Stadtwahlleitung, Neue Straße 12, 37603 Holzminden zu richten. Es ist zu beachten, dass Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben können und somit nicht Mitglied des Wahlausschusses sein dürfen. Sofern nicht genügend Wahlvorschläge eingehen, wird die Wahlleitung die weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes berufen.