© Stadt HolzmindenMit einer gemeinsamen Informationskampagne an den weiterführenden Schulen möchten die Stadt Holzminden, der Seniorenrat Holzminden und die Polizei Holzminden das Bewusstsein für einen sicheren und respektvollen Umgang im Straßenverkehr stärken. Hintergrund sind vermehrte Beobachtungen, bei denen E-Scooter im Bereich der Innenstadt und insbesondere innerhalb der Fußgängerzone, durch überhöhte Geschwindigkeit oder das Befahren der Randstreifen wiederholt für gefährliche Situationen verantwortlich waren. Dabei kam es immer wieder zu Gefährdungen oder Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgänger. Insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sind aufgrund dessen verunsichert und fühlen sich beeinträchtigt.
Um für die geltenden Regeln zu sensibilisieren und um mit Information statt mit Sanktion zu arbeiten, haben die Stadt Holzminden, der Seniorenrat und die Polizei den Entschluss gefasst, gemeinsam die Bildungseinrichtungen der Georg-von Langen-Schule, des Campe-Gymnasiums, der Oberschule Holzminden und des Solling Internats aufzusuchen und mit den jungen Menschen ins Gespräch zu kommen. Ziel ist es, eben jene jungen Menschen, als Hauptzielgruppe zu erreichen und über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Scootern aufzuklären, zu sensibilisieren und einen Eindruck davon zu vermitteln, wie sich zum Beispiel ältere Menschen fühlen.
„Wir haben das Glück in einem Land zu leben, indem unser Grundgesetz uns allen gemäß Artikel 2 das Recht zur freien Entfaltung einräumt und dazu gehört auch das Fahren mit E-Scootern. Aber die Ausübung des eigenen Rechtes darf nicht dazu führen, dass Rechte anderer verletzt werden. Worum es uns heute bei dieser Informationsveranstaltung geht, ist nicht Verbote auszusprechen, sondern vielmehr das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass jeder und jede sich so verhalten sollte, dass andere nicht beeinträchtigt oder sogar verletzt werden“ so Bürgermeister Christian Belke bei der Auftaktveranstaltung in der Georg-von-Langen-Schule am 19.06.2026.
Seniorenratsvorsitzende Elke Leuckel, die nach Bürgermeister Christian Belke, das Wort an die jungen Menschen richtete betonte: „Wir möchten mit Ihnen auf Augenhöhe darüber sprechen und für Rücksichtnahme werben, für Menschlichkeit.“
Im Anschluss daran führte Alexander Kautz als Präventionsbeamter der Polizei Holzminden zu den rechtlichen Einzelheiten aus und schloss mit den Worten:
„Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unserer Innenstadt sollte für uns alle höchste Priorität haben. Rücksichtnahme und die
Einhaltung der Verkehrsregeln sind wichtige Voraussetzungen für ein gutes Miteinander im öffentlichen Raum“.
E-Scooter sind Fahrzeuge und keine Spielgeräte
E-Scooter gelten rechtlich als Fahrzeuge im Straßenverkehr. Für ihre Nutzung gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Die Nutzung ist erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt.
Grundsätzlich müssen E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder in Fahrradstraßen genutzt werden. Sind solche Verkehrsflächen nicht vorhanden, dürfen sie auf der Fahrbahn fahren.
Fahren in der Fußgängerzone nicht erlaubt
Nicht zulässig ist das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen sowie in Fußgängerzonen, sofern hierfür keine ausdrückliche Freigabe besteht. Gleiches gilt für das Befahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder in Bereichen, die für Fahrzeuge gesperrt sind.
Für die Fußgängerzone im Innenstadtbereich der Stadt Holzminden gilt grundsätzlich ein Fahrverbot für Fahrzeuge, also auch für E-Scooter. Fahrräder müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und müssen im mittleren Teil der Fußgängerzone fahren, um nicht mit Personen, die in Geschäfte oder Restaurants oder Cafés wollen, zu kreuzen. Dieses Verhalten würde gegenüber E-Scootern ebenfalls geduldet, vorausgesetzt es werden keine Personen gefährdet.
Besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Holzmindener Fußgängerzone dient insbesondere dem sicheren Aufenthalt und der Fortbewegung von Kindern, Familien, älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen. E-Scooter können Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h erreichen und werden, aufgrund ihrer vergleichsweise leisen Fahrweise, oftmals erst spät wahrgenommen.
Dadurch können gefährliche Situationen entstehen, die insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität ein erhöhtes Risiko darstellen. Auch Kinder die die Spielgeräte in der Fußgängerzone nutzen sind gefährdet, ebenso Personen mit Kinderwagen.
Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte
Die Stadt Holzminden, der Seniorenrat und die Polizei bitten darum, auf die Sicherheit aller Anwesenden zu achten und
- nur dort zu fahren, wo dies erlaubt ist,
- auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen,
- die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen,
- Ablenkungen durch Mobiltelefone während der Fahrt zu vermeiden,
- und nach Möglichkeit einen Fahrradhelm zu tragen.
Durch gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der geltenden Vorschriften können Konflikte vermieden und die Sicherheit in der Holzmindener Innenstadt weiter verbessert werden.
