Die Stadt Holzminden informiert darüber, dass das Hallenbad Holzminden in der Wintersaison 2026/2027 vollständig geschlossen wird. Hintergrund ist ein umfassendes Instandhaltungs- und Modernisierungsprogramm, das umfangreiche Reparaturen und Erneuerungen an der technischen Gebäudeausrüstung und den sicherheitsrelevanten Anlagenteilen erfordert. Ziel der Maßnahmen ist es, den Badebetrieb langfristig sicher, energieeffizient und betriebssicher zu gestalten.
„Wir bedauern die notwendigen Einschränkungen sehr“, erklärt Ralf Flormann, Baudezernent der Stadt Holzminden. „Die Entscheidung zur Schließung ist uns nicht leichtgefallen. Sie ist jedoch unumgänglich, weil die geplanten Arbeiten nur bei vollständiger Außerbetriebnahme und unter Berücksichtigung der gemeinsam genutzten technischen Infrastruktur von Hallen- und Freibad sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.“
Das Hallenbad und das angrenzende Freibad in Holzminden verfügen über eine zusammenhängende technische Versorgung (z. B. Wasseraufbereitung, Heiz- und Umwälztechnik). Weil die anstehenden Instandsetzungen Eingriffe in genau diese zusammenhängenden Anlagen erfordern, ist ein isolierter Weiterbetrieb des Hallenbads während der Arbeiten technisch nicht möglich. Aus betriebssicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen bleibt daher nur die vorübergehende Komplettschließung.
Die Verwaltung versichert, dass die Maßnahmen vorrangig der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Zukunftsfähigkeit der Bäderinfrastruktur dienen. Die Stadt bittet Betroffene um Verständnis und versichert, dass die Arbeiten mit höchster Priorität und so zügig wie möglich durchgeführt werden. Über den genauen Zeitplan und den Wiedereröffnungszeitpunkt wird die Stadt rechtzeitig informieren. Aktuelle Meldungen werden auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Einrichtungen, Institutionen und Vereine, die das Hallenbad regelmäßig nutzen, wurden durch den zuständigen Fachbereich der Stadt Holzminden informiert. Freizeitschwimmer*innen werden während der Schließungszeit auf Schwimmbäder in den benachbarten Gemeinden ausweichen müssen.