Abfallbehälter dürfen frühestens am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages ab 18:00 Uhr an öffentlichen Verkehrsflächen zur Leerung bereitgestellt werden. Nach erfolgter Entleerung sind die Behälter unverzüglich aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und auf das jeweilige Grundstück zurückzustellen.
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Abfallbehälter über mehrere Tage hinweg im öffentlichen Verkehrsraum stehen gelassen werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zur Vermeidung ordnungsrechtlicher Maßnahmen werden künftig Abfallbehälter, die nicht fristgerecht entfernt werden, mit einem entsprechenden Hinweisaufkleber versehen. Dieser dient als Erinnerung an die geltenden Bestimmungen. Bei wiederholten oder anhaltenden Verstößen behält sich die Stadtverwaltung vor, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.
Die Stadtverwaltung bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anwohnerinnen und Anwohner um Beachtung dieser Regelung und bedankt sich für die Unterstützung zur Wahrung eines sicheren und ordentlichen Stadtbildes.